
Der Verein dokumentiert seine Arbeit – Einsätze, Ausbildungen, Infostände und Veranstaltungen – auch mit Fotos und Videos und nutzt sie für die Öffentlichkeitsarbeit. Auf diesen Aufnahmen können Mitglieder erkennbar sein. Hier erfährst du, wie wir damit umgehen.
Tiernotruf Saarland e.V.
Sitz: Völklingen
Amtsgericht Völklingen, VR 1192
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand (§ 26 BGB)
E-Mail: office@tiernotrufsaarland.de
Die Veröffentlichung von Bildnissen, auf denen du erkennbar bist, erfolgt nur mit deiner Einwilligung (§ 22 Kunsturhebergesetz – KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Du wählst in „Mein Bereich“ eine von drei Stufen:
Die Einwilligung ist freiwillig. Wer nicht einwilligt, hat keinerlei Nachteile im Verein.
Unabhängig von einer Einwilligung dürfen nach § 23 KUG in engen Grenzen z. B. Bilder von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen gezeigt werden, auf denen du nur als Teil der Menge zu sehen bist. Dabei achten wir deine berechtigten Interessen (§ 23 Abs. 2 KUG).
Du kannst deine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen in „Mein Bereich“ oder per E-Mail an den Vorstand ändern oder widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft: Wir entfernen betroffene Aufnahmen aus unseren eigenen Webseiten und Kanälen, soweit uns das möglich ist. Bereits gedruckte Materialien und Veröffentlichungen Dritter (z. B. Zeitungsberichte) können wir nicht mehr zurückholen.
Wenn Aufnahmen auf Plattformen wie Facebook oder Instagram (Meta Platforms Ireland Ltd.) veröffentlicht werden, können sie weltweit abgerufen, geteilt und gespeichert werden; dabei sind auch Übermittlungen in die USA möglich. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie Dritte die Bilder weiterverwenden. Bitte berücksichtige das bei deiner Entscheidung.
Aufnahmen bewahren wir auf, solange sie für Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit gebraucht werden. Nach einem Widerruf oder auf Wunsch löschen wir Aufnahmen, auf denen du erkennbar bist, soweit keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
Dir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit (Art. 15–21 DSGVO) sowie das Beschwerderecht beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland (Art. 77 DSGVO) zu.
Wer bei Einsätzen fotografiert, achtet darauf, dass Unbeteiligte, Melder/innen, Kennzeichen und Hausnummern nicht erkennbar sind, und lädt Einsatzfotos nur in die Staff-Cloud hoch. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand bzw. die dafür benannten Personen.